Audits von Weiterbildungskursen

Mit Besuchen von Weiterbildungskursen durch QS-Expertinnen und QS-Experten wird überprüft, ob die Kurse gemäss den Vorgaben und wie bewilligt durchgeführt werden. Solche Audits erfolgen ohne vorherige Ankündigung. Sie werden von der Fachstelle Qualitätssicherung veranlasst. Jede Weiterbildungsstätte wird periodisch besucht. Audits können auch auf Grund von Hinweisen oder Reklamationen angesetzt werden.


Gegenstand der Audits

Im Rahmen eines Audits werden in erster Linie die Durchführung und die Einhaltung der Rahmenbedingungen kontrolliert. Überprüft wird hauptsächlich folgendes:

  • Kursort und Infrastruktur gemäss Vorgaben
  • Kursablauf gemäss Programm
  • Anteile theoretischer und praktischer Unterrichtselemente

Daneben werden auch die Methodik und Didaktik beobachtet und ob eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt wird.

Um diese Faktoren prüfen zu können ist es unerlässlich, dass die Kurseingabe in SARI korrekt erfolgt. Dies betrifft sowohl den Kursort, wie aber auch das Kursdatum. Speziell bei Mehrtageskursen ist es absolut erforderlich, den ersten Kurstag mit dem effektiven Datum in SARI zu erfassen. Dies aus dem einfachen Grund, dass bei Mehrtageskursen jeweils nur 1 Tag an die CZV angerechnet werden kann. Die asa überprüft und bewilligt jeweils nur den 1. Kurstag gemäss CZV.

Sollte bei einem Audit vor Ort durch die QS-Experten festgestellt werden, dass es sich nicht um den ersten Kurstag handelt, wird das Audit abgebrochen und der Aufwand wird analog einem Audit vor verschlossener Tür zu Lasten der Kursorganisation verrechnet.


Qualitätssicherung der Weiterbildungsstätten

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Kursveranstalter nachweisen, dass in ihrem Betrieb ein gültiges und zertifiziertes Qualitätssicherungssystem im Einsatz ist und regelmässig rezertifiziert wird. Die Zertifizierung/Re-Zertifizierung erfolgt in der Regel über die bekannten QS-Systeme (ISO 9001, eduQua, asaQSS KVA). Ab dem 1.1.2022 müssen alle Kursorganisationen diesem Standard entsprechen.