Gültigkeit
Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Die Fünfjahresfrist beginnt:
- ab dem Datum der Prüfung nach dem Besuch der ersten Basis- oder Mehrzweckschulung
- ab dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung, wenn eine Auffrischungs- bzw. Basis- oder Mehrzweckschulung im letzten Jahr vor Ablauf der Bescheinigung besucht wird
- ab dem Datum der Prüfung, wenn eine Auffrischungs-, bzw. Basis- oder Mehrzweckschulung vor dem letzten Jahr vor Ablauf der Bescheinigung besucht wird.
Wird im Verlauf der Fünfjahresfrist der Geltungsbereich der ADR-Bescheinigung mit einem Aufbaukurs ausgedehnt, bleibt die Geltungsdauer gleich wie in der vorherigen Bescheinigung. Die Spezialisierung bleibt nur bis zum Ablauf der Bescheinigung gültig.