Kostenübersicht
(Stand 1.1.2019)
Der allgemeine finanzielle Aufwand für die Qualitätssicherung wird zu einem Teil mit den Einnahmen für Kursbestätigungen verrechnet. Die spezifischen Kosten werden nach dem Verursacherprinzip wie folgt in Rechnung gestellt:
Leistung | CHF |
---|---|
Anerkennung Weiterbildungsstätte, Erfassung in SARI Prüfung eigenes Qualitätsmanagementsystem Rezertifizierung des eigenen QS-Systems | 180.– 1’800.– 1’000.– |
Bewilligung Lehrperson (auch Weiterbildungsleiter/in) via SARI | 80.– |
Genehmigung Kurstyp via SARI (Gültigkeit 3 Jahre) | 120.– |
CZV Kursbestätigung für Kursteilnehmer/in pro Kurstag und pro Person | 10.– |
periodisches Audit | 0.– |
Audit / Kurzaudit bei verschlossenen Türen Nachaudit ganzer Tag Nachaudit halber Tag (max. 4 Std. auf Platz) Die Bearbeitungsgebühr für Nachaudits (3 Std.) beträgt CHF 360.– (inkl. MwSt.). Sie wird vorgängig verrechnet und von der Nachaudit-Rechnung abgezogen. | 1’000.– 3’240.– 2’268.– |
Nacherfassungen von Kursen in SARI Annullierung von Kursen in SARI Nacherfassungen von Teilnehmern in SARI Nacherfassung von Lehrperson in SARI | 80.– 80.– 30.–30.– |
Folgende Dienstleistungen und Aufgaben werden nach Aufwand zu Fr. 120.- pro Stunde verrechnet, allenfalls auch Fahrspesen:
- Überprüfung einer Weiterbildungssätte vor Ort für die Anerkennung
- Ausserordentlicher Aufwand für die Programmierung von SARI
- Audits bei im SARI nicht annullierten Kursen
- Spezielle Anpassungen auf den ADR-Bescheinigungen (Entfernung einzelner Klassen etc.)
alle Preise inkl. Mehrwertsteuer