Kostenübersicht

(Stand 01.01.2025)

Der allgemeine finanzielle Aufwand für die Qualitätssicherung wird zu einem Teil mit den Einnahmen für Kursbestätigungen verrechnet. Die spezifischen Kosten werden nach dem Verursacherprinzip wie folgt in Rechnung gestellt:

LeistungCHF
Anerkennung Weiterbildungsstätte, Erfassung in SARI
Anerkennung Weiterbildungsstätte, zusätzlicher Bereich
Prüfung eigenes Qualitätsmanagementsystem
Rezertifizierung des eigenen QS-Systems
210.–
105.–
1’665.–
925.–
Bewilligung Lehrperson (auch Weiterbildungsleiter/in) via SARI105.–
Genehmigung Kurstyp via SARI (Gültigkeit 3 Jahre)140.–
CZV Kursbestätigung für Kursteilnehmer/in pro Kurstag und pro Person 10.–
periodisches Audit0.–
Audit / Kurzaudit bei verschlossenen Türen / nicht auditierbarer Kurs
Nachaudit ganzer Tag
Nachaudit halber Tag (max. 4 Std. auf Platz)
Die Bearbeitungsgebühr für Nachaudits (3 Std.) beträgt CHF 420.– (exkl. MwSt.). Sie wird vorgängig verrechnet und von der Nachaudit-Rechnung abgezogen.
925.–
2’800.–
1’870.–
Nacherfassungen von Kursen in SARI
Annullierung von Kursen in SARI
Nacherfassungen Teilnehmer/in in SARI
Nacherfassung Lehrperson in SARI
Sperrung/Entsperrung SARI-Zugang (pro IT-Service-Einsatz)
80.–
80.–
30.–
30.–
140.–
Bearbeitung Beschwerde zu Handen einer Arbeitsgruppe/Kommission oder Ausschusses. (Diese Gebühr ist nur fällig, wenn die Beschwerde abgewiesen wird.)700.–

Folgende Dienstleistungen und Aufgaben werden nach Aufwand verrechnet, d.h. CHF 140.– pro Stunde und allenfalls Fahrspesen:

  • Überprüfung einer Weiterbildungssätte vor Ort für die Anerkennung
  • Ausserordentlicher Aufwand für die Programmierung von SARI
  • Audits bei im SARI nicht annullierten Kursen
  • Spezielle Anpassungen auf den ADR-Bescheinigungen (Entfernung einzelner Klassen etc.)

Alle Preise exkl. Mehrwertsteuer.