Kostenübersicht

(Stand 1.1.2019)

Der allgemeine finanzielle Aufwand für die Qualitätssicherung wird zu einem Teil mit den Einnahmen für Kursbestätigungen verrechnet. Die spezifischen Kosten werden nach dem Verursacherprinzip wie folgt in Rechnung gestellt:

LeistungCHF
Anerkennung Weiterbildungsstätte, Erfassung in SARI
Prüfung eigenes Qualitätsmanagementsystem
Rezertifizierung des eigenen QS-Systems
180.–
1’800.–
1’000.–
Bewilligung Lehrperson (auch Weiterbildungsleiter/in) via SARI80.–
Genehmigung Kurstyp via SARI (Gültigkeit 3 Jahre)120.–
CZV Kursbestätigung für Kursteilnehmer/in pro Kurstag und pro Person 10.–
periodisches Audit0.–
Audit / Kurzaudit bei verschlossenen Türen
Nachaudit ganzer Tag
Nachaudit halber Tag (max. 4 Std. auf Platz)
Die Bearbeitungsgebühr für Nachaudits (3 Std.) beträgt CHF 360.– (inkl. MwSt.). Sie wird vorgängig verrechnet und von der Nachaudit-Rechnung abgezogen.
1’000.–
3’240.–
2’268.–
Nacherfassungen von Kursen in SARI
Annullierung von Kursen in SARI
Nacherfassungen von Teilnehmern in SARI
Nacherfassung von Lehrperson in SARI
80.–
80.–
30.–30.–

Folgende Dienstleistungen und Aufgaben werden nach Aufwand zu Fr. 120.- pro Stunde verrechnet, allenfalls auch Fahrspesen:

  • Überprüfung einer Weiterbildungssätte vor Ort für die Anerkennung
  • Ausserordentlicher Aufwand für die Programmierung von SARI
  • Audits bei im SARI nicht annullierten Kursen
  • Spezielle Anpassungen auf den ADR-Bescheinigungen (Entfernung einzelner Klassen etc.)

alle Preise inkl. Mehrwertsteuer