Tanklastwagen Prüfung

Aufgaben QS

Die asa nimmt im Rahmen der Qualitätssicherung insbesondere folgende Aufgaben wahr:


Aus- und Weiterbildungsstätten anerkennen

Neben den bisherigen Anbietern von ADR-Kursen, die in der Regel bereits als Weiterbildungsstätte für CZV Kurse anerkannt sind, erhalten auch andere Organisationen mit Sitz in der Schweiz eine Anerkennung als Aus- und Weiterbildungsstätte, wenn sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch die Geschäftsstelle der asa.


Lehrkräfte der Aus- und Weiterbildungsstätten bewilligen

Im Zusammenhang mit der Anerkennung von Weiterbildungsstätten erteilt die Geschäftsstelle der asa auch Bewilligungen für Lehrkräfte, wenn diese die erforderlichen Kriterien erfüllen.


Aus- und Weiterbildungen beaufsichtigen

Ob die Schulungen entsprechend der Vorgaben durchgeführt werden, wird im Rahmen periodischer Audits überprüft. Das sind meist unangekündigte Besuche von Kursen durch Experten der Qualitätssicherung. Im Rahmen eines Audits werden in erster Linie die Durchführung und die Einhaltung der Rahmenbedinungen kontrolliert (Kursort und Infrastruktur, Kursablauf gemäss Programm, Anteile theoretischer und praktischer Unterrichtselemente, Methodik und Didaktik, korrekte Durchführung der Prüfung).


Programm von ADR-Kursen bewilligen

Im Gegensatz zu CZV Weiterbildungskursen gibt es für Kurse für Fahrer/innen von Gefahrguttransporten in der ADR zahlreiche inhaltliche und formale Vorgaben. Die Geschäftsstelle der asa prüft, ob die von Aus- und Weiterbildungsstätten eingereichten Kursprogramme den Vorgaben der ADR entsprechen; ebenso der CZV, damit sie auch als CZV Weiterbildungskurse anerkannt werden können.
Kurse


Prüfungsfragen genehmigen

Mit einer Prüfung soll am Ende von Schulungen für Gefahrguttransporte ermittelt werden, ob die Teilnehmenden die Inhalte verstanden haben und in die Praxis übertragen können. Die Prüfungsfragen sollen für Tests mit Mehrfachantworten methodisch korrekt, fair und stufengerecht sein. Ab 1. Januar 2019 verwenden die Kursveranstalter die von der asa neu einheitlich erstellten Prüfungsfragen der Klasse 1, Basis und Tank. Ab 1. Januar 2020 werden die Prüfungsfragen der Klasse 7 und SDR eingeführt.