Auffrischungsschulung
Damit das Wissen der Fahrer/innen auf dem aktuellen Stand bleibt, schreibt die ADR vor, dass alle fünf Jahre eine Auffrischungsschulung absolviert werden muss. Nach Ablauf der ADR-Bescheinigung muss erneut ein Basiskurs (oder ein Mehrzweckkurs) absolviert werden. Bei Einzelkursen dauert die Auffrischungsschulung mindestens die Hälfte der entsprechenden Erstschulung, bei Mehrzweckkursen mindestens zwei Tage.
Prüfung
Die Auffrischungsschulung wird wieder mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen, wobei weniger Fragen als in der Grundschulung beantwortet werden müssen. Anstelle einer Auffrischungsschulung kann für die Erneuerung der ADR-Bescheinigung auch ein Basiskurs besucht werden.