
Gefährliche Güter
Gefahrenklassen
Die zahlreichen gefährlichen Güter sind in Gefahrenklassen eingeteilt:
![]() | Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
![]() | Klasse 2 Gase |
![]() | Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe |
![]() | Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe |
![]() | Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe |
![]() | Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |
![]() | Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
![]() | Klasse 5.2 Organische Peroxide |
![]() | Klasse 6.1 Giftige Stoffe |
![]() | Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe |
![]() | Klasse 7 Radioaktive Stoffe |
![]() | Klasse 8 Ätzende Stoffe |
![]() | Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |
UN-Nummer
Die gefährlichen Stoffe oder Stoffgruppen sind alle mit einer vierstelligen Ziffer (UN-Nummer) bezeichnet, die von den Vereinten Nationen (UN) vergeben wird. Auf den orangefarbigen Gefahrentafeln am Fahrzeug ist das die untere Nummer. Die obere Nummer auf der Tafel ist die Gefahrgutnummer. Sie informiert über die Eigenschaften der Stoffe, ob sie zum Beispiel flüssig, gasförmig, giftig oder ätzend sind. Diese Informationen sind insbesondere für Rettungskräfte bei einem Unglück wichtig.
Vorschriften für Gefahrguttransporte
Neben den Anforderungen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Fahrer/innen, die noch im Detail beschrieben werden, können die Vorschriften grob wie folgt zusammengefasst werden:
- Anforderungen an das Fahrzeug (Bau, Zulassung, Ausrüstung)
- Vorschriften zum Verhalten der Fahrer/innen
- Vorschriften zur Ladung (Dokumente, Ladungssicherung, Verpackung, Mengen)
- Strassenverkehrsvorschriften (Verkehrseinschränkungen, Signale)
- Verhalten bei Unfällen