Transport Holz

Gefährliche Güter

Gefahrenklassen

Die zahlreichen gefährlichen Güter sind in Gefahrenklassen eingeteilt:

Gefahrenklasse 1Klasse 1
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Gefahrenklasse 2Klasse 2
Gase
Gefahrenklasse 3Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe
Gefahrenklasse 4 1Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
Gefahrenklasse 4 2Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe
Gefahrenklasse 4 3Klasse 4.3
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Gefahrenklasse 5 1Klasse 5.1
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Gefahrenklasse 5 2Klasse 5.2
Organische Peroxide
Gefahrenklasse 6 1Klasse 6.1
Giftige Stoffe
Gefahrenklasse 6 2Klasse 6.2
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Gefahrenklasse 7Klasse 7
Radioaktive Stoffe
Gefahrenklasse 8Klasse 8
Ätzende Stoffe
Gefahrenklasse 9Klasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

UN-Nummer

Die gefährlichen Stoffe oder Stoffgruppen sind alle mit einer vierstelligen Ziffer (UN-Nummer) bezeichnet, die von den Vereinten Nationen (UN) vergeben wird. Auf den orangefarbigen Gefahrentafeln am Fahrzeug ist das die untere Nummer. Die obere Nummer auf der Tafel ist die Gefahrgutnummer. Sie informiert über die Eigenschaften der Stoffe, ob sie zum Beispiel flüssig, gasförmig, giftig oder ätzend sind. Diese Informationen sind insbesondere für Rettungskräfte bei einem Unglück wichtig.

Vorschriften für Gefahrguttransporte

Neben den Anforderungen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Fahrer/innen, die noch im Detail beschrieben werden, können die Vorschriften grob wie folgt zusammengefasst werden:

  • Anforderungen an das Fahrzeug (Bau, Zulassung, Ausrüstung)
  • Vorschriften zum Verhalten der Fahrer/innen
  • Vorschriften zur Ladung (Dokumente, Ladungssicherung, Verpackung, Mengen)
  • Strassenverkehrsvorschriften (Verkehrseinschränkungen, Signale)
  • Verhalten bei Unfällen