Voraussetzungen
Die Anforderungen an Aus- und Weiterbildungsstätten sind in den Richtlinien für SDR/ADR-Kurse unter Ziffer 2.1 im Detail beschrieben. Die wichtigsten Anerkennungskriterien sind:
- einwandfreie Führung der Weiterbildungsstätte
- fachlich und methodisch kompetente Lehrkräfte
- geeignete Infrastruktur für die Durchführung von Kursen für Erwachsene (auch wenn die Kurse bei Dritten durchgeführt werden)
- Weiterbildungsprogramm mit dem gesamten Kursangebot der Weiterbildungsstätte
- Anwendung eines Qualitätssicherungssystems
- Unterzeichnung der SARI Vereinbarung