Qualitätssicherung
Im Rahmen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) obliegt den Kantonen die Aufsichtsfunktion über die Aus- und Weiterbildung der Fahrer/innen, die gefährliche Güter transportieren. Die Kantone delegierten diesen Auftrag an die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa, damit die Schulung der Fahrzeugführer/innen in der ganzen Schweiz einheitlich durchgeführt wird.
Organisation QS
Neben der Ausbildung für Gefahrguttransporte nimmt die asa auch Aufsichtsfunktionen im Rahmen der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), in der Zweiphasenausbildung und in der Fahrlehrerweiterbildung war. Die asa hat diese Aufgaben koordiniert und für Teile der praktischen Durchführung Aufträge an Dritte erteilt.
Aufgaben QS
Das Ziel der Qualitätssicherung besteht darin, dass die ADR-Kurse und Prüfungen in der ganzen Schweiz einheitlich und gemäss den Vorgaben der ADR geplant und durchgeführt werden. Die wichtigsten von der asa wahrgenommenen Aufgaben sind die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsstätten, die Bewilligung von Lehrkräften und Kursen und die Administration der ADR-Bescheiniungen.