Beschwerden
Aufgabe der Qualitätssicherung ist auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden. Im Bereich der ADR beschränkt sich dies auf Beschwerden zu Entscheidungen der QS-Organisation sowie allenfalls über die Durchführung der ADR-Kurse. Letztere sind von den Betroffenen an die Kommission für Qualitätssicherung (KQS) zu richten.
Beschwerden zu Entscheiden der asa Geschäftsstelle, der Fachstelle Qualitätssicherung
Beschwerden zum Beispiel im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder zu Verfügungen nach Audits sind an die KQS zu richten.
Beschwerden zu Entscheidungen der KQS
Akzeptieren Beschwerdeführer/innen Entscheide der KQS nicht, können Sie eine formelle Verfügung Ihres Wohnsitzkantons beantragen. Bitte teilen Sie uns dies innerhalb von 30 Tagen schriftlich mit. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für diesen Entscheid eine Gebühr erhoben wird.