Transport von Gefahrengüter

Beschwerden

Aufgabe der Qualitätssicherung ist auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden. Im Bereich der ADR beschränkt sich dies auf Beschwerden zu Entscheidungen der QS-Organisation sowie allenfalls über die Durchführung der ADR-Kurse. Letztere sind von den Betroffenen an die Kommission für Qualitätssicherung (KQS) zu richten.


Beschwerden zu Entscheiden der asa Geschäftsstelle, der Fachstelle Qualitätssicherung

Beschwerden zum Beispiel im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder zu Verfügungen nach Audits sind an die KQS zu richten.


Beschwerden zu Entscheidungen der KQS

Akzeptieren Beschwerdeführer/innen Entscheide der KQS nicht, kann eine Beschwerde innert 30 Tagen an die zuständige Behörde des Wohnsitzkantons gerichtet werden. Für den weiteren Verlauf der Beschwerde kommt dann das kantonale Recht zur Anwendung.