ADR-Kurse
Für die Durchführung von ADR-Kursen (Basis- und Aufbaukurse, Auffrischungsschulungen) ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird von der asa für die Dauer von drei Jahren erteilt.
Bewilligungsverfahren
Das Verfahren für die Bewilligung von Kurstypen läuft vollständig über SARI ab. Dazu ist die entsprechende Eingabemaske zu nutzen. Kursprogramme können in elektronischer Form (PDF) hinterlegt werden. Erfüllt der Kurstyp die Kriterien, erhält er eine Kursnummer und wird freigeschaltet. Die bewilligten Kurstypen (nicht aber die einzelnen Kurse) werden auf adr-kurse.ch veröffentlicht.