Für Kursanbieter / Bewilligung von Lehrkräften / Weiterbildungspflicht Weiterbildungspflicht Wollen Lehrkräfte ihre eigene ADR-Bescheinigung erneuern, müssen auch sie die dafür erforderlichen Auffrischungskurse besuchen. Die von ihnen erteilten Kurse werden nicht an die Weiterbildungspflicht der CZV angerechnet. Mehr Informationen über die ADR-Bescheinigungen