Inhalte
Basiskurs
Der Basiskurs muss gemäss ADR 8.2.2.3.2 mindestens folgende Themen umfassen:
- allgemeine Vorschriften, die für die Beförderung gefährlicher Güter gelten;
- hauptsächliche Gefahrenarten;
- Informationen über den Schutz der Umwelt durch die Überwachung der Beförderungen von Abfällen;
- für die verschiedenen Gefahrenarten geeignete Vorsorge- und Sicherheitsmassnahmen;
- Verhalten nach einem Unfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, schriftliche Weisungen usw.);
- Kennzeichnung, Bezettelung, Anbringen von Grosszetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung;
- was ein Fahrzeugführer bei der Beförderung gefährlicher Güter zu tun und zu lassen hat;
- Zweck und Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge;
- Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container;
- beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffende Vorsichtsmassnahmen;
- allgemeine Informationen über zivilrechtliche Haftung;
- Informationen über multimodale Transportvorgänge;
- Handhabung und Verstauung der Versandstücke;
- Verkehrsbeschränkungen in Tunneln und Anweisungen über das Verhalten in Tunneln (Vorbeugung von Zwischenfällen, Sicherheit, Massnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen usw.);
- Sensibilisierung für die Sicherung.
Aufbaukurs Tank
Der Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks muss gemäss ADR 8.2.2.3.3 mindestens folgende Themen umfassen:
- Fahrverhalten der Fahrzeuge, einschliesslich der Bewegungen der Ladung;
- besondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge;
- allgemeine theoretische Kenntnisse über verschiedene Befüllungs- und Entleerungssysteme;
- besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen, Anbringen von Grosszetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung usw.)
Aufbaukurs Klasse 1
Der Aufbaukurs für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 muss gemäss ADR 8.2.2.3.4 mindestens folgende Themen umfassen:
- von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von pyrotechnischen Stoffen und Gegenständen ausgehende Gefahren;
- besondere Vorschriften für die Zusammenladung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1.
Aufbaukurs Klasse 7
Der Aufbaukurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 muss gemäss ADR 8.2.2.3.5 mindestens folgende Themen umfassen:
- von ionisierender Strahlung ausgehende Gefahren;
- besondere Vorschriften für die Verpackung, Handhabung, Zusammenladung und Verstauung radioaktiver Stoffe;
- besondere Massnahmen, die bei einem Unfall mit radioaktiven Stoffen zu treffen sind.