Schulung Unfallsicherung

Prüfungen

Die für die ADR-Bescheinigung erforderlichen Prüfungen am Schluss der Basis- und Aufbaukurse sowie der Auffrischungsschulungen müssen den Anforderungen gemäss Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR entsprechen.

Katalog der Handlungskompetenzen

Im Anhang zu Art. 8.2.2.3.2 – 8.2.2.3.5 des ADR, welche die Themen der Schulungen umfassen, ist der Katalog der Handlungskompetenzen die Grundlage für die Prüfungen, welche von den Kursveranstaltern am Ende des jeweiligen Kurses durchgeführt werden. Ab April 2017 gelten in der Schweiz einheitliche Prüfungsfragen für ADR-Kurse.
Katalog der Handlungskompetenzen

Prüfungsfragen

Seit 2010 ist die asa für die Prüfungen zur ADR-Schulungsbescheinigung zuständig.
Die Prüfungsfragen müssen Themen gemäss ADR 8.2.2.3.2 beinhalten. Ab April 2017 gelten in der Schweiz einheitliche Prüfungsfragen für ADR-Kurse.

Die neu erarbeiteten und entwickelten Prüfungsfragen für die Aufbaukurse «Basis», «Tank» und «Klasse 1«» werden ab 1. Januar 2019 von den Kursanbietern einheitlich angewendet. Prüfungsfragen für die «Klasse 7» und «SDR» werden ab dem 1. Januar 2020 definitiv von den Kursveranstalter eingesetzt.

Merkblatt Prüfungsfragen für Lehrkräfte