
Vorgaben gemäss ADR
Vorgaben für die Bewilligung von ADR-Kursen
Neben den inhaltlichen und formalen Kriterien gemäss ADR (Kapitel 8.2) müssen folgende Anforderungen erfüllt bzw. Angaben übermittelt werden:
- detailliertes Kursprogramm mit Zeitangaben und den Ziffern des jeweiligen ADR Artikels (a-o/a-d/a-c)
- Anteile der praktischen und der theoretischen Kurselemente
- Durchführung der Prüfung
- Lehrkräfte, Kursleitung
- Infrastruktur (Kursraum, Aussenanlagen)