Vorgaben gemäss ADR

Vorgaben für die Bewilligung von ADR-Kursen

Neben den inhaltlichen und formalen Kriterien gemäss ADR (Kapitel 8.2) müssen folgende Anforderungen erfüllt bzw. Angaben übermittelt werden:

  • detailliertes Kursprogramm mit Zeitangaben und den Ziffern des jeweiligen ADR Artikels (a-o/a-d/a-c)
  • Anteile der praktischen und der theoretischen Kurselemente
  • Durchführung der Prüfung
  • Lehrkräfte, Kursleitung
  • Infrastruktur (Kursraum, Aussenanlagen)