
Gefährliche Güter transportieren
Um Schädigungen für Menschen, Tiere und die Umwelt zu vermeiden sind beim Transport von gefährlichen Gütern zahlreiche Vorschriften einzuhalten. Dies gilt auch für Transporte innerhalb der Freistellungen (Freigrenzen). Die Vorschriften gelten für die Hersteller, die Absender und die Empfänger gefährlicher Güter; für Personen, die solche Güter befördern sowie für die Hersteller und Benützer von Verpackungen, Tanks oder Transportmitteln.