Anerkennung als Weiterbildungsstätte
Institutionen, die ADR-Kurse anbieten wollen, benötigen eine Anerkennung der zuständigen Behörde. Die Kantone haben diese Aufgabe an die asa delegiert. An sie sind die Gesuche um Anerkennung als Weiterbildungsstätte zu richten. Eine bereits im Rahmen der CZV erhaltene Anerkennung als Weiterbildungsstätte gilt nicht für ADR-Kurse. Die Tätigkeit der Weiterbildungsstätten wird im Rahmen von periodischen Audits überprüft.
Es werden vorübergehend keine Gesuche zur Anerkennung als Weiterbildungsstätte geprüft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an adr@asa.ch.
Merkblatt Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten SDR/ADR (PDF)
Antragsformular Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten SDR/ADR (PDF)
Qualitätssicherungssysteme
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Kursveranstalter nachweisen, dass in ihrem Betrieb ein gültiges und zertifiziertes Qualitätssicherungssystem im Einsatz ist und regelmässig rezertifiziert wird. Die Zertifizierung/Re-Zertifizierung erfolgt in der Regel über die bekannten QS-Systeme (ISO 9001, eduQua, asaQSS KVA).
Zertifizierung eigenes Qualitätssicherungssystems
Neue Gesuche welche keine Zertifizierung durch ISO 9001 oder eduQua haben, werden bereits entgegengenommen, können jedoch frühstens im 1. Quartal 2021 geprüft werden.
Als eigenes QS gelten alle eigenen Qualitätssicherungssysteme oder Zertifizierungen durch ein anderes Label als ISO 9001, eduQua. Die Zertifizierung sowie die Re-Zertifizierung des eigenen QS-Systems erfolgt durch die asa und ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der QS-Prüfung zusätzliche Unterlagen eingefordert werden können.