Bewilligung von Lehrkräften
Gleich wie in der CZV Weiterbildung werden drei Formen der Lehrtätigkeit unterschieden:
Weiterbildungsleiter/innen
leiten die Aus- oder Weiterbildungsstätten. Sie entwickeln Aus- und Weiterbildungsprogramme und sind für das ganze Kurswesen verantwortlich. Fachkenntnisse weisen sie mit Zeugnissen und Referenzen zu Ausbildungen und zur praktischen Berufstätigkeit nach, pädagogisch-didaktische Fähigkeiten mit einem Zertifikat in Erwachsenenbildung (SVEB-1) oder einer gleichwertigen Ausbildung.
Fachreferentinnen und Fachreferenten
leiten Kurse und Lektionen. Sie weisen ihre fachlichen und pädogisch-didaktischen Kompetenzen mit Ausbildungsabschlüssen sowie Nachweisen praktischer Berufstätigkeit und der Lehrtätigkeit nach.
Praktische Ausbilder/innen
erteilen insbesondere Unterrichtseinheiten mit manuellen Inhalten. Sie weisen ihre fachlichen und pädogisch-didaktischen Kompetenzen mit Ausbildungsabschlüssen sowie mit Zeugnissen die praktische Berufs- und Lehrtätigkeit nach.