CZV-Weiterbildungspflicht
Wer Gefahrguttransporte durchführt, benötigt in der Regel auch den Fähigkeitsausweis gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) und muss dafür innerhalb von fünf Jahren fünf Weiterbildungstage absolvieren. Die ADR-Kurse können, sofern Sie diese bei einer anerkannten Weiterbildungsstätte besuchen, an die Weiterbildungspflicht der CZV angerechnet werden. Über die genaue Anrechnung der Tage gibt die zuständige Weiterbildungsstätte gerne Auskunft. Bitte beachten Sie zudem, dass CZV-Kurse nur angerechnet werden, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kurses auch in Besitz der jeweiligen Kategorie waren.