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Information Covid-19 vom 24.02.2021
Mit dem Beschluss des Bundesrates zur Verschärfung der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 13. Januar 2021 gibt es keine Hinweise auf Änderungen zu den geltenden Regelungen betreffend die Durchführung von Ausbildungen, Weiterbildungen, Kursen und Prüfungen im Strassenverkehr. Weitere Informationen finden Sie hier.Weiterbildungsstätten
Anforderungen an die Anbieter von Weiterbildungskursen.
CZV-Weiterbildungspflicht
Wer Gefahrgut transportiert benötigt den Fähigkeitsausweis.
Stichwortverzeichnis
Von A–Z alle Informationen zur ADR-Weiterbildung.
Qualitätssicherung
Im Rahmen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) obliegt den Kantonen die Aufsichtsfunktion über die Aus- und Weiterbildung der Fahrer/innen, die gefährliche Güter transportieren. Die Kantone delegierten diesen Auftrag an die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa, damit die Schulung der Fahrzeugführer/innen in der ganzen Schweiz einheitlich durchgeführt wird.